×

Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOLENCASA BV

Artikel 1 – Definitionen

  1. Solencasa BV mit Sitz in Rotterdam, Handelskammernummer, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Solencasa BV bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei von Solencasa BV wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Kunde bezeichnet.
  3. Die Parteien sind Solencasa BV und der Kunde gemeinsam.
  4. Unter Vertrag versteht man den Dienstleistungsvertrag bzw. Verwaltungsvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Aktivitäten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen von Solencasa BV.
  2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
  3. Die Vereinbarung enthält stets eine Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung der Solencasa BV, keine Ergebnisverpflichtung.

Artikel 3 – Zustandekommen des Auftrags

1. Der Auftrag kommt durch ein Angebot und eine Annahme zwischen Solencasa BV und dem Kunden zustande, die durch einen Vertrag bestätigt werden.

Artikel 4 – Dauer des Auftrags

  • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, hat der Auftrag eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen.
  • Nach Ablauf dieser Frist kann Solencasa BV den angenommenen Leistungsauftrag kündigen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.

Artikel 5 – Allgemeine Pflichten der Parteien

  1. Solencasa BV führt den von ihr angenommenen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter gebührender Berücksichtigung der Interessen des Kunden aus.
  2. Solencasa BV informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt
  3. in einer vorgegebenen Art und Weise der Kommunikation.
  4. Der Kunde stellt Solencasa BV alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die Solencasa BV für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags als notwendig erachtet, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
  6. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der der Solencasa BV zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, auch wenn diese von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nicht etwas anderes ergibt.
  7. Stellt der Auftraggeber die von der Solencasa BV geforderten Informationen und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und Zusatzgebühren zu Lasten der Solencasa BV Klient.
  8. Sofern nicht anders vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, außerhalb von Solencasa BV ähnliche Dienste anderer in Anspruch zu nehmen und/oder Aktivitäten zu entwickeln, die Solencasa BV bei der Erfüllung des Leistungsauftrags behindern oder ihre Aktivitäten beeinträchtigen könnten.

Artikel 6 – Gebühren, regelmäßige Gebühren und/oder Provisionen

  1. Abhängig von der Art der Dienstleistung schuldet der Kunde Solencasa BV eine Gebühr, eine periodische Gebühr oder eine Maklergebühr.
  2. Die Art der Entschädigung im Sinne von Absatz 1 wird im Voraus festgelegt und im Vertrag oder in etwaigen Zusatzbedingungen festgelegt
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Maklerhonorar für die Vermittlung beim Erwerb einer Immobilie erst zum Zeitpunkt der rechtsgültigen Übergabe der Immobilie an den Notar fällig und zahlbar, ohne dass dem Kunden für die Zeit zwischen der Vermittlung Zinsen in Rechnung gestellt werden zahlbare Gebühr und deren Fälligkeitsdatum. Zahlbar an Solencasa BV.
  4. Sofern gemäß den Bestimmungen des Absatzes 3 dieses Artikels eine Maklerprovisionspflicht entsteht, hat der Immobilienmakler Anspruch auf einen angemessen zu bestimmenden Teil der Maklerprovision. Bei der Ermittlung werden die vom Makler bereits erbrachten Leistungen, der daraus für den Auftraggeber entstehende Nutzen und die Gründe für die Vertragsbeendigung berücksichtigt;
  5. Wird ein abgeschlossener Immobilienkaufvertrag nicht umgesetzt, behält die Solencasa BV den Anspruch auf die volle Provision, es sei denn, die Nichterfüllung ist auf einen zurechenbaren Mangel (Nichterfüllung) des Maklers zurückzuführen.

Artikel 7 – Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag von Solencasa BV an den Kunden muss vollständig oder teilweise zu Beginn des Auftrags bezahlt werden, es sei denn, die Parteien haben diesbezüglich andere Vereinbarungen getroffen und es handelt sich um eine Art von Honorar und Dienstleistung im Sinne von Artikel 7 Absatz 3.
  2. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  3. Ab diesem Zeitpunkt ist Solencasa BV berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  4. Wenn Solencasa BV bereits Dienstleistungen erbracht hat, für die der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, wird Solencasa BV mit dem Inkasso fortfahren. Die mit diesem Inkasso verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er Solencasa BV die gesetzlichen Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  5. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses, einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs des Kunden sind die Forderungen der Solencasa BV gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar.
  6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Auftragsausführung durch Solencasa BV, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an Solencasa BV zu zahlen.

Artikel 8 – Preise und Indexierung

  1. Die in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist.
  2. Hinsichtlich der Leistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
  3. Solencasa BV ist berechtigt, ihre Tarife jährlich zum 1. Juli entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI) für alle Haushalte zu erhöhen.

Artikel 9 – Widerruf der Abtretung

  1. Dem Kunden steht es frei, den Auftrag an Solencasa BV jederzeit zu kündigen.
  2. Wenn der Kunde den Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, die fälligen Gebühren und die der Solencasa BV entstandenen Kosten zu zahlen.
  3. Der Widerruf einer Bestellung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Artikel 10 – Ausführung der Vereinbarung

  1. Solencasa BV führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter handwerklicher Arbeit aus.
  2. Solencasa BV hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Umsetzung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, mit dem Auftrag rechtzeitig beginnen zu können.

Artikel 11 – Ende des Auftrags

  1. Der Befehl endet mit:
    a. Erfüllung des Auftrags durch Solencasa BV, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag, der seiner Natur nach fortlaufenden Charakter hat;
    B. Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber;
    C. Rückgabe der Abtretung durch Solencasa BV;
    D. Kündigung durch eine der Parteien;
    e. Tod des Kunden.
  2. Reagiert der Verbraucher drei Monate oder länger nicht auf eine Mitteilung von Solencasa BV, kann Solencasa BV den Dienstleistungsauftrag kündigen und der Kunde schuldet die Kosten für die bereits ausgeführten Arbeiten.
  3. Solencasa BV kann die Bestellung aus zwingenden Gründen zurückgeben. In jedem Fall kommen gewichtige Gründe in Betracht: die in Artikel 13 Absatz 1 beschriebene Situation oder eine schwerwiegende Störung der Beziehung zwischen Solencasa BV und dem Verbraucher. Die Rückerstattung durch den Makler muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  4. Ein Auftrag kann aufgelöst werden, wenn bei der Erfüllung der Verpflichtungen seitens der anderen Partei ein Mangel vorliegt. Der Begriff „Gegenpartei“ meint hier die Gegenpartei des Maklers (das ist: der Verbraucher/Kunde) oder die Gegenpartei des Verbrauchers/Kunden (das ist: der Makler). Die Auflösungserklärung sollte vorzugsweise schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  5. Als Datum für die Beendigung des Auftrags gilt das Datum, an dem der Makler oder der Verbraucher die (schriftliche oder elektronische) Mitteilung über den Rücktritt, die Rückerstattung, die Auflösung oder den Tod erhält, oder das in dieser Mitteilung angegebene spätere Datum.

Artikel 12 – Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich bei der Vertragsabwicklung heraus, dass es für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrages, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirken. Solencasa BV wird den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird Solencasa BV den Kunden so schnell wie möglich schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien ein festes Honorar vereinbart haben, gibt Solencasa BV an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung des Honorars führt.

Artikel 13 – Höhere Gewalt

  1. Zusätzlich zu den Bestimmungen von Abschnitt 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann Solencasa BV ein Versäumnis von Solencasa bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden nicht zugeschrieben werden, wenn ein Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle von Solencasa BV liegt, da a aufgrund derer die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert wird oder aufgrund derer die Erfüllung seiner Verpflichtungen von Solencasa bv vernünftigerweise nicht erwartet werden kann. Zu diesen Umständen zählen auch Nichterfüllung durch Lieferanten oder sonstige Dritte, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  2. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer Solencasa BV ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange Solencasa BV ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage angedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  3. In dem im zweiten Absatz dieses Artikels genannten Fall ist Solencasa bv nicht zum Schadensersatz verpflichtet, auch dann nicht, wenn Solencasa bv aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt.

Artikel 14 – Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Abschnitt 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 15 – Garantie

  1. Die Parteien haben einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, der z
    Solencasa BV enthält lediglich eine Best-Effort-Verpflichtung und daher keine Ergebnisverpflichtung.

Artikel 16 – Versicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferten Waren, die für die Durchführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind, sowie die beim Kunden vorhandenen Waren und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der Solencasa BV angemessen zu versichern und versichert zu halten Sonstiges, Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl.
  2. Der Kunde stellt die Policen dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsicht bereit.

Artikel 17 – Gesamtschuldnerische Haftung

  1. Wird der Auftrag von mehreren Auftraggebern erteilt, so haften alle Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem vorliegenden Vertrag.

Artikel 18 – Haftung

  1. Die Beratung und Dienstleistungen der Solencasa BV hängen von vielen Faktoren ab, auf die sie keinen Einfluss hat. Obwohl der Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den Anforderungen guter handwerklicher Arbeit ausgeführt wird, kann Solencasa BV daher keine Garantien hinsichtlich der von ihr erbrachten Beratung und Dienstleistungen geben.
  2. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn Solencasa BV für Schäden haftbar gemacht wird, die direkt oder indirekt aus der unsachgemäßen Funktion der von Solencasa BV bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Geräte, Software, Datendateien, Register oder anderen Gegenstände resultieren.
  4. Solencasa BV haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, weil Solencasa BV sich auf falsche und/oder unvollständige Informationen des Kunden verlassen hat, es sei denn, sie hätte sich dieser Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit bewusst sein müssen.
  5. Darüber hinaus übernimmt Solencasa BV keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vor Vertragsschluss bereitgestellten Informationen oder Ratschläge. Solencasa BV haftet auch nicht für Schäden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der Kunde falsche, fehlerhafte oder unvollständige Informationen bereitstellt oder bereitgestellt hat.
  6. Wenn der Versicherer in jedem Fall nicht zahlt oder der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist die Haftung von Solencasa BV auf den Rechnungswert des Auftrags oder zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt. Dabei ist die Haftung stets auf den in den letzten sechs Monaten geschuldeten Teil des Honorars begrenzt.
  7. Die Haftung von Solencasa BV für Handels-, Folge- oder indirekte Schäden ist stets ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die an Vorsatz grenzt, seitens Solencasa BV.
  8. Die Haftung von Solencasa BV ist ausgeschlossen, wenn es nicht gelingt, rechtzeitig ein Hypothekenangebot für eine Zinserhöhung zu beantragen.

Artikel 19 – Haftung des Kunden

  1. Wenn ein Auftrag von mehr als einer Person erteilt wird, haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die Solencasa BV im Rahmen dieses Auftrags schuldet.

Artikel 20 – Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Solencasa BV von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Solencasa BV gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.

Artikel 21 – Beschwerdepflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten unverzüglich schriftlich an Solencasa BV zu melden. Die Beschwerde enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit Solencasa BV angemessen reagieren kann.
  2. In keinem Fall kann eine Reklamation dazu führen, dass Solencasa BV verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.

Artikel 22 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Solencasa BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
  2. Änderungen von geringfügiger Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
  3. Solencasa BV wird größere inhaltliche Änderungen so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.
  4. Der/die Kunde/n ist/sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Artikel 23 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
  3. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Parteien liegt beim niederländischen Gericht in dem Bezirk, in dem Solencasa BV ihren Sitz hat, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab: 1. April 2023